Pflegegrad 4 im Überblick - Leistungen, Voraussetzungen & Zuschüsse

Pflegegrade sind die gesetzlich definierte Einstufung des Unterstützungs- und Pflegebedarfs im deutschen System der Pflegeversicherung. Sie werden anhand des Grades der Selbstständigkeit einer Person ermittelt und bestimmen Art sowie Umfang der Leistungen. Ein klares Verständnis der Kriterien und des Begutachtungsverfahrens ist entscheidend für die korrekte Inanspruchnahme der zustehenden Ansprüche.


Autor:
Ain Experten-Team
Intensivpflege-Team bei ain
Zuletzt bearbeitet:
February 17, 2026
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Das Wichtigste in Kürze

Pflegegrad 4 kennzeichnet eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, definiert durch 70 bis unter 90 Punkte im Pflegegutachten. Um Pflegegrad 4 zu erhalten, muss eine detaillierte Begutachtung der Selbstständigkeit durchgeführt werden, bei der bis zu 100 Punkte für verschiedene Einschränkungen vergeben werden können.

Personen mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf diverse Leistungen der Pflegeversicherung, darunter:

  • Pflegegeld: 800 Euro monatlich
  • Pflegesachleistungen: bis zu 1.859 Euro monatlich
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: gemeinsam nutzbares Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro
  • Tages- und Nachtpflege: bis zu 1.612 Euro monatlich
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich
  • Technische Pflegehilfsmittel, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.000 Euro Zuschuss
  • Stationäre Pflege: 1.775 Euro monatlich für Pflegekosten, Eigenanteil bleibt konstant

Spezialisierte Beratungen und Pflegekurse stehen kostenfrei zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegeversicherung auch Sozialversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige.

Pflegegrad 4: Was ist das?

Pflegegrad 4 weist auf eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ hin. Personen mit 70 bis unter 90 Punkten im Gutachten haben Zugang zu allen relevanten Pflegeleistungen. Die Begutachtung erfolgt nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), bei dem die Selbstständigkeit in sechs Bereichen bewertet wird:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen
  6. Alltagsleben und soziale Kontakte

Jeder Bereich enthält bis zu 16 Kriterien. Die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad. Ein Pflegetagebuch unterstützt die genaue Bewertung.

Übersicht der Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4

Pflegegeld

  • 800 Euro monatlich
  • Reduziert sich anteilig bei Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen
  • Keine Kostennachweise erforderlich
  • Beratungseinsatz (§ 37.3 SGB XI) einmal pro Quartal verpflichtend

Pflegesachleistungen

  • Ergänzung der häuslichen Pflege durch ambulante Pflegedienste
  • Monatlich bis zu 1.859 Euro
  • Nutzung reduziert entsprechend das Pflegegeld

Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege

  • Gemeinsames Jahresbudget: bis zu 3.539 Euro
  • Maximaldauer: bis zu 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr
  • Flexibel einsetzbar für ambulante Pflegedienste oder private Pflegepersonen

Tagespflege & Nachtpflege

  • Bis zu 1.612 Euro monatlich
  • Ergänzt die häusliche Pflege mehrmals wöchentlich

Entlastungsbetrag

  • 125 Euro monatlich
  • Nutzung z. B. für Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder andere Unterstützungsangebote

Hilfsmittel & Pflegehilfsmittel

  • Technische Hilfsmittel: Pflegebetten, Rollstühle, Waschwagen
  • Verbrauchsmaterial: Einweghandschuhe, Desinfektionsmittel
  • Pflegegradabhängig nur bei Pflegehilfsmitteln, Bedarf entscheidend

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

  • Zuschuss bis zu 4.000 Euro für Treppenlift, Badumbau etc.

Stationäre Pflege

  • 1.775 Euro monatlich für Pflegekosten
  • Eigenanteil bleibt gleich
  • Zuschuss zum Eigenanteil steigt mit Aufenthaltsdauer

Weitere Leistungen

  • Pflegeberatung (§ 7a SGB XI)
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Pflegeunterstützungsgeld
  • Wohngruppenzuschlag: 214 Euro monatlich
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): bis zu 50 Euro monatlich
  • Landespflegegeld Bayern ab Pflegegrad 2: 1.000 Euro jährlich

Fallbeispiel

Frau Müller erlitt einen Schlaganfall mit halbseitiger Lähmung. Sie benötigt Unterstützung beim Gehen, Umsetzen aus dem Rollstuhl, Waschen, Anziehen, Essen und Medikamentengabe. Ihre kognitiven Fähigkeiten sind eingeschränkt, sie kommuniziert einfache Inhalte, hat aber Orientierungsschwierigkeiten.

Punktvergabe im Gutachten:

  • Mobilität: 15 Punkte
  • Selbstversorgung: 30 Punkte
  • Kognitive Fähigkeiten: 11,25 Punkte
  • Krankheitsbedingte Belastungen: 20 Punkte
  • Gesamt: 76,25 Punkte → Pflegegrad 4

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Pflegegrad 4?
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, 70–89 Punkte im Gutachten.

Ab wann bekommt man Pflegegrad 4?
Nach standardisiertem Begutachtungsverfahren, wenn die Punktezahl erreicht wird.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 4?
Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Tages- und Nachtpflege, technische und Verbrauchs-Pflegehilfsmittel, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, stationäre Pflege, weitere Unterstützungsangebote.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 4?

  • Pflegegeld: 800 € monatlich
  • Pflegesachleistungen: bis zu 1.859 € monatlich
  • Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege: gemeinsames Budget 3.539 € pro Jahr
  • Tages-/Nachtpflege: bis zu 1.612 € monatlich
  • Stationäre Pflege: 1.775 € monatlich