Pflegegrade 1 bis 5: Punkte, Module und Leistungen im Überblick

Pflegegrade sind die gesetzlich definierte Einstufung des Unterstützungs- und Pflegebedarfs im deutschen System der Pflegeversicherung. Sie werden anhand des Grades der Selbstständigkeit einer Person ermittelt und bestimmen Art sowie Umfang der Leistungen. Ein klares Verständnis der Kriterien und des Begutachtungsverfahrens ist entscheidend für die korrekte Inanspruchnahme der zustehenden Ansprüche.


Autor:
Ain Experten-Team
Intensivpflege-Team bei ain
Zuletzt bearbeitet:
February 17, 2026
Pflegegrade 1 bis 5: Punktgrenzen, 6 NBA-Module, Pflegegeld von 347 bis 990 € und Sonderregeln. Jetzt kostenlose Pflegeberatung in Nürnberg anfragen.

Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen die Pflegeversicherung zahlt und in welcher Höhe. Seit 2017 gibt es fünf Stufen, die sich nach dem Maß der verbliebenen Selbstständigkeit richten und nicht mehr nach Pflegeminuten. Die Einordnung folgt einer Punktzahl von 0 bis 100, die aus sechs gewichteten Begutachtungsmodulen entsteht.

Rechtlicher Rahmen: § 14 und § 15 SGB XI

Pflegebedürftig im Sinne des § 14 SGB XI ist, wer gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweist und deshalb voraussichtlich für mindestens sechs Monate Hilfe durch andere braucht. Ob eine körperliche, geistige oder psychische Ursache dahintersteht, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, was die Person im Alltag noch allein bewältigt.

§ 15 SGB XI ordnet diese Beeinträchtigung einem von fünf Pflegegraden zu. Die Punktzahl ermittelt der Medizinische Dienst nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren, dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). In Bayern übernimmt das der MD Bayern, bei privat Versicherten Medicproof. Der Gesetzestext ist auf gesetze-im-internet.de abrufbar.

Die fünf Pflegegrade mit Punktgrenzen

Die Gesamtpunktzahl legt den Pflegegrad fest. Unter 12,5 Punkten wird kein Pflegegrad anerkannt, auch wenn im Einzelfall bereits Hilfe nötig ist.

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte. Geringe Beeinträchtigung, ohne Pflegegeld, aber mit Entlastungsbetrag und Hilfsmitteln.
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte. Erhebliche Beeinträchtigung; ab hier zahlt die Pflegekasse Pflegegeld und Sachleistungen.
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte. Schwere Beeinträchtigung, meist mit täglicher Hilfe bei Körperpflege und Ernährung.
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte. Schwerste Beeinträchtigung, Hilfe rund um die Uhr wird zur Regel.
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte. Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Die Grenzen sind fest. Ein Ergebnis von 46,9 Punkten bleibt Pflegegrad 2, auch wenn die Schwelle zu Pflegegrad 3 nur knapp verfehlt wurde. Liegt das Ergebnis dicht an einer Grenze, lohnt sich ein genauer Blick in das Gutachten.

Sechs Module, eine Punktzahl: die Gewichtung im NBA

Bei der Begutachtung nach § 18 SGB XI prüft die Gutachterin oder der Gutachter beim Hausbesuch acht Lebensbereiche. Sechs davon fließen mit unterschiedlichem Gewicht in die Gesamtpunktzahl ein:

  • Modul 1 Mobilität (10 %): Positionswechsel im Bett, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen.
  • Modul 2 kognitive und kommunikative Fähigkeiten und Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen 15 %): Nur das Modul mit dem höheren Wert zählt. Wer sich nicht mehr orientieren kann oder nachts umherwandert, bekommt hier Punkte.
  • Modul 4 Selbstversorgung (40 %): Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Essen, Trinken, Toilettengang. Dieses Modul hat den größten Einfluss auf den Pflegegrad.
  • Modul 5 Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen (20 %): Medikamente, Injektionen, Wundversorgung, Absaugen, Sauerstoff, Beatmung, Arzt- und Therapiebesuche.
  • Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15 %): Tagesablauf planen, sich beschäftigen, Kontakte halten.

Modul 7 (außerhäusliche Aktivitäten) und Modul 8 (Haushaltsführung) werden erhoben, zählen aber nicht für die Punktzahl. Sie dienen der Pflegeplanung und der Empfehlung von Hilfsmitteln.

Jedes Einzelkriterium wird mit 0 bis 3 Punkten bewertet, von selbstständig bis unselbstständig. Die Rohpunkte werden je Modul in einen gewichteten Wert umgerechnet, und die Summe dieser Werte ergibt den Pflegegrad. Wie der Antrag bei der Pflegekasse abläuft und wie Sie den Hausbesuch vorbereiten, steht ausführlich unter Pflegegrad beantragen.

Fallbeispiel: Frau Lindner, 74, Parkinson

Frau Lindner lebt allein in Nürnberg-Mögeldorf. Seit acht Jahren hat sie Parkinson, seit einem Jahr treten Gangblockaden und Stürze auf. Ihre Tochter kommt morgens und abends. Beim Hausbesuch des MD Bayern ergeben sich folgende gewichtete Punkte:

  • Modul 1 Mobilität: 7,5 Punkte. Treppen sind ohne Hilfe nicht möglich, in der Wohnung braucht sie den Rollator und beim Aufstehen aus dem Bett eine Stütze.
  • Modul 2/3: 3,75 Punkte. Leichte Gedächtnisprobleme und eine depressive Stimmungslage; beide Module liegen gleichauf, gewertet wird eines.
  • Modul 4 Selbstversorgung: 20 Punkte. Duschen, Intimpflege, Anziehen der Beinkleidung und das Zerkleinern der Mahlzeiten übernimmt die Tochter.
  • Modul 5 Anforderungen durch Krankheit und Therapie: 10 Punkte. Die Parkinson-Medikation muss zeitgenau gerichtet werden, dazu kommen Physiotherapie und Facharzttermine mit Begleitung.
  • Modul 6 Alltagsgestaltung: 7,5 Punkte. Den Tagesablauf strukturiert die Tochter, Kontakte außerhalb der Wohnung sind ohne Begleitung abgebrochen.

Gesamt: 48,75 Punkte, also Pflegegrad 3. Hätte der Gutachter die Begleitung zu Arztterminen nicht als regelmäßigen Hilfebedarf anerkannt, wären es 43,75 Punkte gewesen und damit Pflegegrad 2. Der Unterschied beim Pflegegeld: 599 € statt 347 € im Monat. Genau an solchen Stellen setzt ein Widerspruch an.

Was die Pflegekasse je Pflegegrad zahlt

Die Beträge gelten seit 01.01.2025 und bleiben 2026 unverändert; die nächste Anpassung nach § 30 SGB XI ist für den 01.01.2028 vorgesehen. Alle Werte pro Monat, sofern nichts anderes angegeben.

Leistungen für alle Pflegegrade 1 bis 5

  • Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI: 131 €, zweckgebunden für Tagespflege, anerkannte Angebote oder ambulante Dienste; nicht genutzte Beträge können bis 30. Juni des Folgejahres angespart werden.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2): 42 €, etwa für Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen.
  • Hausnotruf: Zuschuss 25,50 €.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4): bis 4.180 € je Maßnahme, bei bis zu vier Personen in einer Wohnung bis 16.720 €.
  • Kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und Pflegekurse für Angehörige.
  • Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige: bis 10 Arbeitstage je Kalenderjahr.

Pflegegrad 1

  • Kein Pflegegeld, keine Pflegesachleistung.
  • Vollstationäre Pflege (§ 43): Zuschuss 131 €.

Pflegegrad 2

  • Pflegegeld (§ 37): 347 €.
  • Pflegesachleistung (§ 36): 796 €.
  • Tages- und Nachtpflege (§ 41): 721 €.
  • Vollstationäre Pflege (§ 43): 805 €.

Pflegegrad 3

  • Pflegegeld: 599 €.
  • Pflegesachleistung: 1.497 €.
  • Tages- und Nachtpflege: 1.357 €.
  • Vollstationäre Pflege: 1.319 €.

Pflegegrad 4

  • Pflegegeld: 800 €.
  • Pflegesachleistung: 1.859 €.
  • Tages- und Nachtpflege: 1.685 €.
  • Vollstationäre Pflege: 1.855 €.

Pflegegrad 5

  • Pflegegeld: 990 €.
  • Pflegesachleistung: 2.299 €.
  • Tages- und Nachtpflege: 2.085 €.
  • Vollstationäre Pflege: 2.096 €.

Zusätzlich ab Pflegegrad 2: ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI, seit 01.07.2025, jeweils bis zu acht Wochen im Jahr; die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist entfallen), die Kombinationsleistung nach § 38 (das Pflegegeld wird um den Prozentsatz der genutzten Sachleistung gekürzt) und der Wohngruppenzuschlag von 224 € (§ 38a). Im Pflegeheim steigt der Leistungszuschlag zum Eigenanteil nach § 43c mit der Aufenthaltsdauer: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten, 75 % ab dem vierten Jahr.

Sonderregeln: Kinder, Demenz, besondere Bedarfskonstellation

Kinder

Bei Kindern vergleicht der Gutachter die Selbstständigkeit mit der eines gesunden, gleichaltrigen Kindes. Kinder bis 18 Monate erhalten pauschal einen Pflegegrad mehr, als ihre Punktzahl ergibt, weil Säuglinge ohnehin vollständig auf Hilfe angewiesen sind. Ab dem elften Lebensjahr gelten die Maßstäbe für Erwachsene.

Demenz

Weil Modul 2 oder 3 mit 15 % und Modul 6 mit weiteren 15 % gewichtet werden, kann eine Demenz auch ohne körperliche Einschränkung bis zu 30 der 100 Punkte einbringen. Unter den Pflegestufen bis 2016 war das anders: Wer noch laufen und essen konnte, blieb oft in der Pflegestufe 0 mit sehr geringen Leistungen. Bei der Umstellung am 01.01.2017 wurde daraus automatisch Pflegegrad 2, ohne neue Begutachtung und mit Bestandsschutz.

Besondere Bedarfskonstellation

Wer beide Arme und beide Beine nicht mehr gebrauchen kann, erhält Pflegegrad 5 auch dann, wenn die Punktzahl unter 90 liegt. Das ist die einzige Ausnahme von der Punktelogik und betrifft etwa Menschen mit hoher Querschnittlähmung oder fortgeschrittener ALS.

Pflegegrad und außerklinische Intensivpflege: zwei getrennte Ansprüche

Außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V ist keine Leistung der Pflegekasse, sondern der Krankenkasse. Sie setzt eine ärztliche Verordnung und einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege voraus, etwa bei Beatmung oder Trachealkanüle. Ein Pflegegrad ist dafür keine Bedingung, und umgekehrt mindert die Intensivpflege den Pflegegrad nicht.

In der Praxis haben beatmete Patientinnen und Patienten fast immer Pflegegrad 4 oder 5, weil Modul 4 und Modul 5 hohe Werte erreichen. Beide Systeme laufen dann parallel: Die Krankenkasse finanziert die Intensivpflegekraft, die Pflegekasse zahlt Pflegegeld oder Sachleistung für Grundpflege und Haushalt. AIN übernimmt in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach die Beatmungspflege zu Hause und stimmt die Ansprüche gegenüber beiden Kassen ab.

Fristen, Widerspruch und Beratung in Nürnberg

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Überschreitet sie die Frist, stehen Ihnen 70 € je angefangene Woche Verzug zu, außer während eines Krankenhausaufenthalts. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats formlos Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen. Fordern Sie dafür das Gutachten an und gleichen Sie es Modul für Modul mit dem tatsächlichen Alltag ab.

Verschlechtert sich der Zustand, ist ein Höherstufungsantrag jederzeit möglich. Neutrale Hilfe bietet der Pflegestützpunkt der Stadt Nürnberg. AIN berät nach § 7a SGB XI kostenlos zu Pflegegrad, Leistungen und Widerspruch, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause. Termine vereinbaren Sie über die Pflegeberatung.

Häufige Fragen

Wie lange gilt ein bewilligter Pflegegrad?

In der Regel unbefristet. Die Pflegekasse kann eine Wiederholungsbegutachtung anordnen, etwa wenn das Gutachten eine Besserung erwarten lässt. Wer 2017 aus einer Pflegestufe übergeleitet wurde, behält den Pflegegrad dauerhaft.

Ab wann werden Leistungen gezahlt?

Ab dem Monat der Antragstellung, nicht erst ab dem Bescheid. Das Antragsdatum sollte deshalb früh gesichert werden, auch wenn Unterlagen noch fehlen.

Zählt die Diagnose oder die Einschränkung?

Nur die Einschränkung. Zwei Menschen mit derselben Diagnose können unterschiedliche Pflegegrade haben, je nachdem, was sie im Alltag noch selbst schaffen. Arztbriefe helfen dem Gutachter bei der Einordnung, ersetzen aber nicht die Beobachtung vor Ort.

Kann ich mit Pflegegrad 1 einen Pflegedienst beauftragen?

Ja, über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, der etwa für hauswirtschaftliche Hilfe oder Betreuung eingesetzt werden kann. Pflegegeld und Sachleistung gibt es erst ab Pflegegrad 2.

Welchen Pflegegrad hat ein beatmeter Patient?

Meist Pflegegrad 5, gelegentlich Pflegegrad 4. Für die Intensivpflege selbst ist das unerheblich, weil sie nach § 37c SGB V über die Krankenkasse läuft. Der Pflegegrad bleibt wichtig für Pflegegeld, Hilfsmittel und Kurzzeitpflege.

Wann steigen die Beträge das nächste Mal?

Zum 01.01.2028. Dann werden alle Leistungsbeträge nach § 30 SGB XI an die Preisentwicklung angepasst. Bis dahin gelten die hier genannten Werte.