Pflegegrad 1: Leistungen, Entlastungsbetrag und Höherstufung

Pflegegrade sind die gesetzlich definierte Einstufung des Unterstützungs- und Pflegebedarfs im deutschen System der Pflegeversicherung. Sie werden anhand des Grades der Selbstständigkeit einer Person ermittelt und bestimmen Art sowie Umfang der Leistungen. Ein klares Verständnis der Kriterien und des Begutachtungsverfahrens ist entscheidend für die korrekte Inanspruchnahme der zustehenden Ansprüche.


Autor:
Ain Experten-Team
Intensivpflege-Team bei ain
Zuletzt bearbeitet:
April 9, 2024
Pflegegrad 1: 131 € Entlastungsbetrag, 42 € Pflegehilfsmittel, bis 4.180 € Wohnumfeld. Was fehlt und wie Sie auf Pflegegrad 2 kommen. Jetzt beraten lassen.

Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegeversicherung und zugleich die, bei der die meisten Ansprüche ungenutzt bleiben. Pflegegeld gibt es nicht, dafür jeden Monat 131 € Entlastungsbetrag, 42 € für Verbrauchshilfsmittel und bei Bedarf bis zu 4.180 € für den Umbau der Wohnung. Wer diese Budgets kennt und kombiniert, holt aus dem Bescheid mehr heraus, als die Summe auf den ersten Blick vermuten lässt.

Was Pflegegrad 1 rechtlich bedeutet

Nach § 15 SGB XI erhält Pflegegrad 1, wer im Gutachten zwischen 12,5 und unter 27 gewichteten Gesamtpunkten erreicht. Das Gesetz nennt das eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Die Person führt ihren Alltag im Wesentlichen allein, braucht aber an einzelnen Stellen regelmäßig Hilfe oder Aufsicht, zum Beispiel beim Duschen, beim Treppensteigen oder beim Stellen der Medikamente.

Die Punkte stammen aus den sechs Modulen des Begutachtungsinstruments: Mobilität 10 %, kognitive Fähigkeiten oder Verhalten 15 % (nur der höhere Wert zählt), Selbstversorgung 40 %, Umgang mit Krankheit und Therapie 20 %, Alltagsgestaltung 15 %. Bei gesetzlich Versicherten in Nürnberg führt der Medizinische Dienst Bayern den Hausbesuch durch, bei Privatversicherten Medicproof. Wie sich die Punkte über alle fünf Stufen verteilen, zeigt die Übersicht zu den Pflegegraden 1 bis 5.

Typische Ausgangslagen bei Pflegegrad 1

  • Beginnende Hüft- oder Kniearthrose, die das Duschen und das Anziehen des Unterkörpers erschwert
  • Herzinsuffizienz oder COPD, bei denen Treppen und Einkäufe nur noch mit Pausen oder Begleitung gelingen
  • Leichte kognitive Störung im Frühstadium einer Demenz: Termine, Medikamente und Geldangelegenheiten brauchen Kontrolle
  • Diabetes mit Folgeerkrankungen, bei dem Blutzuckerkontrolle, Fußpflege und Diät Unterstützung erfordern

Pflegegrad 1 ist oft der Einstieg: Bei fortschreitender Erkrankung folgt später die Höherstufung.

Leistungen bei Pflegegrad 1: die vollständige Liste mit Beträgen

Die Pflegeversicherung zahlt bei Pflegegrad 1 keine monatliche Geldleistung an die pflegende Person. Stattdessen stehen zweckgebundene Budgets bereit, die einzeln abgerufen werden. Stand 2025, gültig bis zur nächsten Anpassung am 01.01.2028:

  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 € monatlich. Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Betreuung, Haushaltshilfe und bei Pflegegrad 1 auch für Grundpflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Nicht abgerufene Beträge sammeln sich an und verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2): 42 € monatlich. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen. Bestellung meist als monatliche Box beim Anbieter, der mit der Pflegekasse abrechnet.
  • Technische Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 1). Pflegebett, Toilettensitzerhöhung, Duschhocker: nach Antrag bei der Pflegekasse, in der Regel als Leihgabe.
  • Hausnotruf: 25,50 € monatlich Zuschuss. Voraussetzung ist, dass die Person zeitweise allein ist und in einer Notlage nicht selbst telefonieren könnte.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4): bis 4.180 € je Maßnahme. Bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, Treppenlift, Haltegriffe. Leben bis zu vier Pflegebedürftige zusammen, sind bis zu 16.720 € möglich. Gleichzeitig nötige Umbauten gelten als eine Maßnahme; den Kostenvoranschlag vor Baubeginn einreichen.
  • Pflegeberatung (§ 7a) und Pflegekurse (§ 45). Kostenlose, individuelle Beratung durch die Pflegekasse, den Pflegestützpunkt der Stadt Nürnberg oder einen zugelassenen Pflegedienst. Pflegekurse für Angehörige, auf Wunsch als Schulung in der eigenen Wohnung.
  • Vollstationäre Pflege (§ 43): 131 € monatlich. Zieht jemand mit Pflegegrad 1 ins Pflegeheim, zahlt die Kasse nur diesen Zuschuss; der Leistungszuschlag zum Eigenanteil nach § 43c gilt erst ab Pflegegrad 2.
  • Außerdem: Wohngruppenzuschlag von 224 € monatlich (§ 38a) und Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige bis zu 10 Arbeitstage je Kalenderjahr.

Den Wortlaut aller Vorschriften finden Sie bei gesetze-im-internet.de (SGB XI).

Diese Leistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2

Der Sprung zur nächsten Stufe ist finanziell erheblich. Wer mit Pflegegrad 1 plant, sollte genau wissen, was nicht enthalten ist:

  • Pflegegeld (§ 37): 0 € bei Pflegegrad 1, 347 € monatlich ab Pflegegrad 2
  • Pflegesachleistung (§ 36): 0 € statt 796 € monatlich für Einsätze des Pflegedienstes
  • Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (§§ 39, 42): kein Zugriff auf den gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € (§ 42a), der seit 01.07.2025 für Pflegegrad 2 bis 5 gilt
  • Tages- und Nachtpflege (§ 41): kein eigener Anspruch, ab Pflegegrad 2 sind es 721 € monatlich
  • Kombinationsleistung (§ 38) und Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4): entfallen, weil keine Sachleistung existiert, die kombiniert oder umgewandelt werden könnte

Unabhängig davon: Außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V, etwa bei Beatmung oder Trachealkanüle, ist eine Leistung der Krankenkasse und hängt nicht vom Pflegegrad ab.

Entlastungsbetrag in Nürnberg einsetzen: Pflegedienst statt Bargeld

Die 131 € werden nicht überwiesen. Die Pflegekasse erstattet Rechnungen anerkannter Leistungserbringer oder zahlt direkt an den Dienst, wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben. Drei Verwendungen sind bei Pflegegrad 1 zulässig:

  1. Ambulanter Pflegedienst. Bei Pflegegrad 1 darf der Entlastungsbetrag auch für körperbezogene Pflege eingesetzt werden, also für Hilfe beim Duschen, bei der Hautpflege oder beim Anziehen. Ab Pflegegrad 2 ist genau das ausgeschlossen, weil dort die Sachleistung diese Aufgaben abdeckt. Pflegegrad 1 ist damit die einzige Stufe, in der die 131 € vollständig in ambulante Pflege durch Fachkräfte fließen können.
  2. Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nach bayerischem Landesrecht anerkannte Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen und Einkaufsdienste. Ob ein Anbieter anerkannt ist, klären Sie über die Pflegekasse oder den Pflegestützpunkt.
  3. Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Kein eigener Anspruch, aber die Kosten dürfen aus dem Entlastungsbetrag beglichen werden.

Der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI (bis zu 40 % der Sachleistung für Alltagsunterstützung) spielt bei Pflegegrad 1 keine Rolle: Ohne Sachleistung gibt es nichts umzuwandeln. Die Richtung Entlastungsbetrag zu Pflegedienst braucht dagegen keinen Antrag: Sie schließen mit dem Dienst einen Vertrag, der Dienst rechnet monatlich bis 131 € mit der Kasse ab, alles darüber tragen Sie selbst. Angespartes Guthaben lässt sich bis zum 30. Juni des Folgejahres aufbrauchen, etwa nach einem Klinikaufenthalt.

AIN übernimmt in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach Grund- und Behandlungspflege auf dieser Basis und rechnet den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse ab; welche Einsätze sich mit dem Budget ausgehen, rechnet die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI vorab durch.

Fallbeispiel: Herr Keller, 78, COPD und Diabetes

Reinhard Keller lebt allein im dritten Stock ohne Aufzug in Nürnberg-Langwasser. Diagnosen: COPD im Stadium GOLD 3 und insulinpflichtiger Diabetes Typ 2. Seine Tochter kommt zweimal pro Woche vorbei. Der Gutachter des MD Bayern hält beim Hausbesuch fest:

  • Modul 1 Mobilität: Treppensteigen nur mit Pausen und Begleitung (2 Punkte), alle übrigen Kriterien selbständig. 2 Rohpunkte, gewichtet 2,5 Punkte.
  • Modul 2 und 3: Orientierung und Gedächtnis unauffällig (0 Punkte). Wegen der Atemnot meidet Herr Keller ein- bis dreimal pro Woche aus Angst das Verlassen der Wohnung (1 Punkt in Modul 3). Gewertet wird der höhere Wert: 3,75 Punkte.
  • Modul 4 Selbstversorgung: Duschen inklusive Haarwäsche überwiegend unselbständig (2), Waschen des Intimbereichs und Anziehen des Unterkörpers überwiegend selbständig (je 1). 4 Rohpunkte, gewichtet 10 Punkte.
  • Modul 5 Krankheit und Therapie: Insulin und Inhalation erledigt er selbst. Die Tochter stellt wöchentlich die Tablettenbox und begleitet ihn zu Lungenfacharzt und Diabetologe. 1 Rohpunkt, gewichtet 5 Punkte.
  • Modul 6 Alltagsgestaltung: Kontakte außerhalb der Wohnung (Stammtisch, Kirchengemeinde) hält er nur noch mit Hilfe der Tochter (1 Punkt). Gewichtet 3,75 Punkte.

Gesamt: 2,5 + 3,75 + 10 + 5 + 3,75 = 25 Punkte. Herr Keller erhält Pflegegrad 1 und liegt 2 Punkte unter der Grenze zu Pflegegrad 2. Er setzt die 131 € für eine wöchentliche Duschhilfe durch einen Pflegedienst ein, bestellt die Hilfsmittelbox für 42 €, beantragt den Hausnotruf und lässt Haltegriffe sowie eine bodengleiche Dusche mit bis zu 4.180 € bezuschussen.

Verschlechtert sich die COPD und braucht er täglich Hilfe beim Waschen und Anziehen, steigen die Rohpunkte in Modul 4 rasch über 7 und damit auf 20 gewichtete Punkte. Dann läge er bei 35 Punkten, mitten im Bereich von Pflegegrad 2.

Höherstufung auf Pflegegrad 2 und Widerspruch gegen den Bescheid

Zwei Wege führen von Pflegegrad 1 weg: Der Zustand hat sich seit der Begutachtung verschlechtert (Höherstufung), oder das Gutachten bildet die Situation von Anfang an falsch ab (Widerspruch).

Höherstufungsantrag

Ein Höherstufungsantrag ist ein normaler Leistungsantrag: formlos bei der Pflegekasse, ohne Wartefrist nach der letzten Begutachtung. Die Kasse beauftragt erneut den MD Bayern beziehungsweise Medicproof, und es gelten die Fristen des § 18 SGB XI: Entscheidung innerhalb von 25 Arbeitstagen, sonst 70 € je angefangene Woche Verzug. Stellen Sie ihn, sobald neue Hilfen dauerhaft nötig werden, etwa nach einem Sturz oder Klinikaufenthalt.

Führen Sie vor dem Termin zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch: welche Verrichtung, wie oft, wer hilft. Der Gutachter bewertet nur, was er sieht oder belegt bekommt. Was Pflegegrad 2 an Leistungen bringt, lohnt den Aufwand: 347 € Pflegegeld oder 796 € Sachleistung monatlich plus 3.539 € Jahresbetrag. Wie der Hausbesuch abläuft, beschreibt der Medizinische Dienst Bayern auf seiner Website; den Weg vom Erstantrag bis zum Bescheid erklärt unser Leitfaden zum Pflegegrad beantragen.

Widerspruch innerhalb eines Monats

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen, formlos und zunächst ohne Begründung. Fordern Sie gleichzeitig das vollständige Gutachten an, falls es dem Bescheid nicht beilag. Prüfen Sie jedes Modul einzeln: Wurde die Duschhilfe als „überwiegend selbständig“ eingetragen, obwohl täglich jemand dabei sein muss? Fehlen Arztbesuche in Modul 5? Die Begründung reichen Sie mit Attesten des Hausarztes und dem Pflegetagebuch nach. Bleibt die Kasse bei ihrer Entscheidung, steht der Weg zum Sozialgericht offen, für Versicherte ohne Gerichtskosten.

Häufige Fragen

Bekomme ich mit Pflegegrad 1 Geld ausgezahlt?

Nein. Pflegegeld beginnt erst bei Pflegegrad 2. Der Entlastungsbetrag wird gegen Rechnung erstattet oder direkt an den Leistungserbringer gezahlt.

Kann eine Nachbarin oder ein Angehöriger den Entlastungsbetrag abrechnen?

Nur, wenn die Person in Bayern als Nachbarschaftshelferin registriert ist. Angehörige und Personen aus dem eigenen Haushalt sind ausgeschlossen. Ohne Registrierung akzeptiert die Pflegekasse die Rechnung nicht.

Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?

Nicht sofort. Der Betrag sammelt sich über das Kalenderjahr an und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden. Was dann übrig ist, verfällt. Prüfen Sie im Frühjahr den Stand bei Ihrer Pflegekasse.

Kann Pflegegrad 1 wieder entzogen werden?

Ja, wenn eine Wiederholungsbegutachtung weniger als 12,5 Punkte ergibt, etwa nach einer Reha mit deutlicher Besserung. Der Bestandsschutz gilt nur für Versicherte, die 2017 aus einer Pflegestufe übergeleitet wurden. Auch gegen eine Herabstufung ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich.

Zählt Pflegegrad 1 bei der Steuer oder beim Schwerbehindertenausweis?

Pflegegrad und Grad der Behinderung werden getrennt beantragt und unabhängig voneinander festgestellt. Den steuerlichen Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige gibt es erst ab Pflegegrad 2.

Wenn Sie unsicher sind, ob die Einstufung stimmt oder wie Sie die 131 € am sinnvollsten einsetzen, nehmen Sie Kontakt mit AIN auf. Die Beratung nach § 7a SGB XI ist kostenlos und unverbindlich, Tel. 0911 23739042.