Pflegegrad 3: Punkte, Leistungen 2026 und Fallbeispiel

Pflegegrade sind die gesetzlich definierte Einstufung des Unterstützungs- und Pflegebedarfs im deutschen System der Pflegeversicherung. Sie werden anhand des Grades der Selbstständigkeit einer Person ermittelt und bestimmen Art sowie Umfang der Leistungen. Ein klares Verständnis der Kriterien und des Begutachtungsverfahrens ist entscheidend für die korrekte Inanspruchnahme der zustehenden Ansprüche.


Autor:
Ain Experten-Team
Intensivpflege-Team bei ain
Zuletzt bearbeitet:
February 17, 2026
Pflegegrad 3 ab 47,5 Punkten: 599 € Pflegegeld, 1.497 € Sachleistung, 3.539 € Jahresbetrag. Alle Beträge 2026 mit Fallbeispiel. Jetzt beraten lassen.

Pflegegrad 3 bedeutet nach § 15 SGB XI eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Im Gutachten wurden 47,5 bis unter 70 Punkte festgestellt. Ab dieser Stufe reichen einzelne Handgriffe am Tag nicht mehr aus, und die Pflegekasse zahlt spürbar mehr als bei Pflegegrad 2. Unten stehen alle Beträge für 2025 und 2026, ein Rechenbeispiel zur Kombinationsleistung, ein Gutachten Modul für Modul und die Leistungen, die die Krankenkasse zusätzlich trägt.

Die Punktegrenze: ab 47,5 Punkten beginnt Pflegegrad 3

Der Gutachter bewertet nicht, wie viele Stunden Pflege anfallen, sondern wie selbstständig eine Person die Aufgaben in sechs Lebensbereichen noch bewältigt. Jeder Bereich bildet ein Modul mit fester Gewichtung, wie sie § 15 SGB XI vorgibt:

  • Modul 1 Mobilität: 10 Prozent
  • Modul 2 kognitive und kommunikative Fähigkeiten oder Modul 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: 15 Prozent, es zählt nur das Modul mit dem höheren Wert
  • Modul 4 Selbstversorgung: 40 Prozent
  • Modul 5 Umgang mit Krankheit und Therapie: 20 Prozent
  • Modul 6 Alltagsgestaltung und soziale Kontakte: 15 Prozent

Die gewichteten Modulwerte ergeben eine Gesamtzahl zwischen 0 und 100. Pflegegrad 3 beginnt bei 47,5 Punkten und endet bei 69,99 Punkten; ab 70 Punkten gilt Pflegegrad 4. Wie sich die fünf Stufen insgesamt abgrenzen, zeigt die Übersicht zu den Pflegegraden. Wer gesetzlich versichert ist, wird in Bayern vom Medizinischen Dienst Bayern (MD Bayern) begutachtet, privat Versicherte von Medicproof. Beide arbeiten mit demselben Begutachtungsinstrument (NBA).

Weil Modul 4 allein 40 Prozent ausmacht, entscheidet sich Pflegegrad 3 fast immer an der Körperpflege, dem Ankleiden, dem Essen und dem Toilettengang. Wer hier in mehreren Punkten überwiegend unselbstständig ist, überschreitet die Schwelle auch dann, wenn die Kognition kaum beeinträchtigt ist.

Krankheitsbilder, die häufig auf Pflegegrad 3 hinauslaufen

Die Diagnose allein löst keinen Pflegegrad aus, entscheidend sind die Folgen im Alltag. Einige Konstellationen führen dennoch regelmäßig in den Bereich zwischen 47,5 und 70 Punkten:

  • Schlaganfall mit Halbseitenlähmung: Eine Hand ist funktionslos, Duschen, Anziehen des Unterkörpers und Treppen gehen nur mit Hilfe. Modul 1 und Modul 4 liefern die meisten Punkte.
  • Parkinson im fortgeschrittenen Stadium: Off-Phasen, Sturzneigung und verlangsamte Bewegungen machen morgens und abends Unterstützung nötig, dazu kommt die zeitgenaue Medikamentengabe in Modul 5.
  • Mittelschwere Demenz mit Gangunsicherheit: Die Person erkennt Angehörige noch, findet aber die Toilette nicht mehr, vergisst zu trinken und läuft nachts umher. Modul 2 oder 3 plus Modul 4 und 6 summieren sich.
  • Schwere Herzinsuffizienz oder COPD mit Sauerstoff: Jede Belastung führt zu Atemnot, Körperpflege ist nur in Etappen möglich, Sauerstoffgerät und Arzttermine belasten Modul 5.

Wenn sich der Zustand nach einer ersten Einstufung verschlechtert, lohnt ein Antrag auf Höherstufung. Das Verfahren entspricht dem Erstantrag; die Einzelheiten stehen im Leitfaden Pflegegrad beantragen.

Pflegegeld, Sachleistung oder beides: die monatlichen Hauptleistungen

Pflegegeld: 599 € im Monat

Pflegen Angehörige, Nachbarn oder Freunde zu Hause, zahlt die Pflegekasse nach § 37 SGB XI 599 € monatlich direkt an die pflegebedürftige Person. Ein Verwendungsnachweis ist nicht nötig. Bedingung bei Pflegegrad 3 ist ein Beratungsbesuch alle sechs Monate durch einen zugelassenen Pflegedienst; wer ihn auslässt, riskiert eine Kürzung des Pflegegelds.

Pflegesachleistung: 1.497 € im Monat

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung, rechnet er nach § 36 SGB XI bis zu 1.497 € monatlich direkt mit der Pflegekasse ab. Die Leistung umfasst Grundpflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Hilfe, mehr dazu auf der Seite zur ambulanten Pflege.

Kombinationsleistung: ein Rechenbeispiel

Nach § 38 SGB XI lassen sich beide Leistungen mischen. Der Pflegedienst verbraucht einen Prozentsatz der Sachleistung, das Pflegegeld wird um denselben Prozentsatz gekürzt. Beispiel: Der Pflegedienst kommt morgens zum Duschen und rechnet 598,80 € im Monat ab. Das sind 40 Prozent von 1.497 €. Vom Pflegegeld bleiben 60 Prozent, also 359,40 €. An die gewählte Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden.

Zusätzliche Budgets neben Pflegegeld und Sachleistung

Alle folgenden Beträge kommen bei Pflegegrad 3 obendrauf und schmälern weder Pflegegeld noch Sachleistung:

  • Entlastungsbetrag (§ 45b): 131 € monatlich für anerkannte Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen oder den Eigenanteil der Tagespflege.
  • Gemeinsamer Jahresbetrag (§ 42a): seit 01.07.2025 stehen 3.539 € pro Jahr für Verhinderungspflege (§ 39) und Kurzzeitpflege (§ 42) zusammen zur Verfügung, frei aufteilbar, jeweils bis zu acht Wochen. Die frühere Wartezeit von sechs Monaten vor der ersten Verhinderungspflege ist weggefallen.
  • Tages- und Nachtpflege (§ 41): 1.357 € monatlich für die teilstationäre Betreuung, zusätzlich zum vollen Pflegegeld oder zur vollen Sachleistung.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2): 42 € monatlich für Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen.
  • Hausnotruf: 25,50 € monatlicher Zuschuss für ein anerkanntes Notrufsystem.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4): bis 4.180 € je Maßnahme, etwa für eine bodengleiche Dusche oder einen Treppenlift; leben bis zu vier Anspruchsberechtigte in einer Wohnung, sind bis 16.720 € möglich.
  • Wohngruppenzuschlag (§ 38a): 224 € monatlich in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft.

Wer die monatlichen Positionen vollständig nutzt (Sachleistung, Tagespflege, Entlastungsbetrag, Hilfsmittel, Hausnotruf), erreicht 3.052,50 € pro Monat, dazu kommen 3.539 € im Jahr für Vertretung und Kurzzeitpflege. Diese Beträge gelten unverändert für 2025 und 2026; die nächste Anpassung ist nach § 30 SGB XI zum 01.01.2028 vorgesehen.

Pflegeheim: 1.319 € plus Leistungszuschlag

Bei vollstationärer Versorgung übernimmt die Pflegekasse nach § 43 SGB XI 1.319 € monatlich für die pflegebedingten Kosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben Eigenanteil. Auf den pflegebedingten Eigenanteil gibt es nach § 43c SGB XI einen Zuschlag, der mit der Aufenthaltsdauer steigt: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Bei Pflegegrad 3 wird der Heimplatz meist erst bei nächtlichem Hilfebedarf oder fehlenden Angehörigen zum Thema.

Was pflegende Angehörige bei Pflegegrad 3 bekommen

Die Pflegeversicherung sichert nicht nur die pflegebedürftige Person ab, sondern auch die Menschen, die die Pflege leisten:

  • Pflegeunterstützungsgeld: Tritt eine akute Pflegesituation ein, etwa nach einer Entlassung aus dem Klinikum, können Berufstätige bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr freigestellt werden und erhalten für diese Zeit eine Lohnersatzleistung von der Pflegekasse.
  • Rentenbeiträge: Wer regelmäßig zu Hause pflegt, ab einem wöchentlichen Mindestumfang und solange die eigene Erwerbstätigkeit in Teilzeit bleibt, bekommt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von der Pflegekasse gezahlt. Die Höhe hängt vom Pflegegrad und von der gewählten Leistungsart ab, bei reinem Pflegegeld ist sie am höchsten.
  • Pflegekurse: Die Pflegekasse finanziert Schulungen zu Lagerung, Transfer und Umgang mit Demenz.

Welche Kombination im Einzelfall sinnvoll ist, klärt eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. In Nürnberg bietet der Pflegestützpunkt der Stadt eine neutrale Anlaufstelle; AIN führt die Pflegeberatung kostenlos durch und hilft beim Ausfüllen der Anträge.

Behandlungspflege kommt obendrauf: die Rolle der Krankenkasse

Viele Menschen mit Pflegegrad 3 brauchen neben der Grundpflege medizinische Leistungen: Insulin spritzen, Blutzucker messen, Medikamente richten, Kompressionsstrümpfe anziehen, Wunden versorgen oder einen Katheter pflegen. Diese häusliche Krankenpflege regelt § 37 SGB V. Sie wird vom Hausarzt oder Facharzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt, nicht von der Pflegekasse. Der Pflegegrad spielt dafür keine Rolle, und die Kosten werden nicht auf die 1.497 € Sachleistung angerechnet.

In der Praxis bedeutet das: Ein Pflegedienst kann morgens die Grundpflege über die Pflegekasse und die Insulingabe über die Krankenkasse abrechnen, beides im selben Einsatz. Wer beatmet wird oder eine Trachealkanüle trägt, fällt zusätzlich unter die außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V, ebenfalls unabhängig vom Pflegegrad. AIN übernimmt in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach Grund-, Behandlungs- und Intensivpflege zu Hause und stimmt die Abrechnung mit beiden Kassen ab.

Fallbeispiel: Frau Baumann, 74, nach Schlaganfall

Hedwig Baumann aus Nürnberg-Langwasser erlitt vor sieben Monaten einen ischämischen Schlaganfall mit linksseitiger Halbseitenlähmung. Sie hat außerdem einen insulinpflichtigen Diabetes. Ihr Mann (77) pflegt sie, ein Pflegedienst kommt an drei Tagen pro Woche zum Duschen und täglich zur Insulingabe. Der Gutachter des MD Bayern hält beim Hausbesuch folgende Werte fest:

  • Modul 1 Mobilität: Positionswechsel im Bett mit Anleitung, Umsetzen in den Rollstuhl nur mit Stützen, Gehen im Wohnbereich am Rollator mit Begleitung, Treppen gar nicht. 8 Rohpunkte, gewichtet 7,5 Punkte.
  • Modul 2 Kognition: Leichte Wortfindungsstörungen, Mehrschrittiges wie Kaffeekochen gelingt nur mit Erinnerung, zeitliche Orientierung leicht eingeschränkt. 3 Rohpunkte, gewichtet 3,75 Punkte. Modul 3 liegt darunter und entfällt.
  • Modul 4 Selbstversorgung: Waschen des Oberkörpers teilweise allein, Intimbereich und Unterkörper nur mit Hilfe, Duschen komplett übernommen, Nahrung muss zerkleinert werden, Toilettengang mit Unterstützung beim Kleidung richten. 17 Rohpunkte, gewichtet 20 Punkte.
  • Modul 5 Krankheit und Therapie: Insulin, Blutzuckermessung, Gerinnungshemmer, zweimal wöchentlich Physio- und Logopädie mit Fahrdienst. 3 Rohpunkte, gewichtet 10 Punkte.
  • Modul 6 Alltag und Kontakte: Der Tagesablauf wird vom Ehemann strukturiert, Beschäftigung fällt schwer, Kontakte außerhalb der Familie sind fast eingeschlafen. 7 Rohpunkte, gewichtet 11,25 Punkte.

Gesamt: 52,5 Punkte, damit Pflegegrad 3. Die Familie wählt die Kombinationsleistung: Der Pflegedienst rechnet Duschen und Grundpflege über die Sachleistung ab, das restliche Pflegegeld geht an Herrn Baumann. Insulin und Blutzucker laufen als Behandlungspflege über die Krankenkasse. Mit dem Entlastungsbetrag finanziert das Paar eine Haushaltshilfe, und aus dem Jahresbetrag von 3.539 € bezahlt Herr Baumann eine Vertretung für seine eigene Reha im Herbst.

Häufige Fragen

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 3 pro Monat?

Bei Pflege durch Angehörige 599 € Pflegegeld, bei Pflege durch einen Dienst bis zu 1.497 € Sachleistung. Hinzu kommen 131 € Entlastungsbetrag, 42 € für Verbrauchshilfsmittel und bei Bedarf 1.357 € für Tages- oder Nachtpflege.

Kann ich Pflegegeld behalten, wenn ein Pflegedienst kommt?

Ja, anteilig. Bei der Kombinationsleistung wird das Pflegegeld nur um den Prozentsatz gekürzt, den der Pflegedienst von der Sachleistung verbraucht. Nutzt er 40 Prozent, bleiben Ihnen 60 Prozent des Pflegegelds.

Wie lange kann die Pflegeperson mit Pflegegrad 3 in den Urlaub fahren?

Verhinderungspflege ist bis zu acht Wochen im Jahr möglich, bezahlt aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €.

Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?

Nicht sofort. Die 131 € pro Monat sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden. Danach ist der Rest des Vorjahres verloren.

Was ändert sich beim Wechsel von Pflegegrad 3 zu Pflegegrad 4?

Ab 70 Punkten steigt das Pflegegeld auf 800 € und die Sachleistung auf 1.859 €, die Tagespflege auf 1.685 € und der Heimbetrag auf 1.855 €. Der Beratungsbesuch ist dann vierteljährlich statt halbjährlich fällig.

Brauche ich für Behandlungspflege einen bestimmten Pflegegrad?

Nein. Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V setzt nur eine ärztliche Verordnung voraus und wird von der Krankenkasse getragen. Sie ist auch ohne Pflegegrad möglich und läuft bei Pflegegrad 3 zusätzlich zu allen Leistungen der Pflegekasse.